Dieser Bereich der Homepage enthält Daten und Dokumente für den internen Gebrauch und darf in dieser Form nicht weitergegeben werden. Die Dokumentinhalte regeln den Geschäftsablauf, sind Hilfsmittel für die Geschäftsabwicklung und dienen insbesondere auch der gegenseitigen Information.
RESSORTS DER KIRCHENPFLEGE
Die Aufgaben der Kirchenpflege (KiPf) sind in Ressorts gebündelt, welche von den ehrenamtlichen Kirchenpflegemitgliedern weitgehend selbstständig betreut und geführt werden. Im Dossier „Ressorts der Kirchenpflege“ sind die Ressorts beschrieben, d.h. Ziel, Zweck, Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Ressortinhaber sind darin festgehalten. Die Ressortstruktur im Anhang zeigt wie die Kirchenpflege sich diesbezüglich organisiert hat, d.h. wer für welches Ressort zuständig ist.
GESCHÄFTS- UND SITZUNGSORDNUNG DER KIRCHENPFLEGE
Die Geschäfts- und Sitzungsordnung legt fest, wie die „Geschäfte der Kirche“ behandelt und abgewickelt werden sollen. Sie zeigt den ganzen Ablauf und gibt u.a. vor, in welcher Form und bis wann Anliegen der Mitarbeitenden wie Anträge für Beschaffung und Weiterbildung, Budgetangaben, etc. zur Behandlung durch die Kirchenpflege einzureichen sind.