Die Kirchenpflege leitet die Kirchgemeinde. Sie bemüht sich in Zusammen- arbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere mit den Pfarrerinnen und Pfarrern sowie den Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen für den Aufbau der Kirchgemeinde.
Die Leitung der Kirchgemeinde geschieht in der Reformierten Landeskirche Aargau als partnerschaftliche Gemeindeleitung. In diesem Sinne besteht eine Kirchenpflege aus mindestens vier ehrenamtlichen Mitgliedern und den gewählten Pfarrerinnen und Pfarrern, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakonen, die ihr von Amtes wegen angehören.
Die Kirchenpflege wird für eine Amtsperiode von 4 Jahren von der Kirchgemeinde gewählt. Sie ist zuständig für die Planung der Schwerpunkte der Gemeindearbeit, verantwortlich für den Einsatz personeller und finanzieller Mittel sowie für die Verständigung mit den Mitarbeitenden betreffend Aufbau, Lenkung und Gestaltung des Gemeindelebens.
Die Kirchenpflege der Kirchgemeinde Niederlenz besteht aus sechs ehren- amtlichen Mitgliedern und zwei Pfarrpersonen.
(Die Aufgaben der Kirchenpflege sind in der Kirchenordnung (KO) der Reformierten Landeskirche Aargau, SRLA 151.100 §45-55, festgehalten.)